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Guter-Samariter-Gesetz

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Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz Wis. Stat. § 895.48 (Befreiung von der zivilrechtlichen Haftung; medizinische Notfallversorgung).
Schutzumfang Jede Person, die in gutem Glauben am Ort eines Notfalls oder Unfalls Notfallhilfe leistet, ist für ihre Handlungen oder Unterlassungen von der zivilrechtlichen Haftung befreit. Drei Voraussetzungen: die Hilfe wird am Ort geleistet, es handelt sich um Notfallhilfe und sie wird in gutem Glauben geleistet. Angehörige von Gesundheitsberufen, die im Rahmen ihrer üblichen Beschäftigung gegen Vergütung Hilfe leisten, sind ausgeschlossen.
Hilfeleistungspflicht Nein
AED-Haftungsschutz Geschützt
Gesetzestext Wis. Stat. § 895.48(4) gewährt Immunität für die Verwendung oder Bereitstellung eines automatisierten externen Defibrillators; der Schutz entfällt, wenn die Handlung oder Unterlassung grobe Fahrlässigkeit darstellt. Erfasst werden Eigentümer, Anwender und Ausbilder von AED, nicht jedoch ärztliche Leiter.
Keine gesetzliche Hilfeleistungspflicht AED-Schutz

Ihr Schutz nach dem Gesetz

In Wisconsin schützt § 895.48 der Statutes jeden vor zivilrechtlicher Haftung, der in gutem Glauben am Ort eines Notfalls oder Unfalls Notfallhilfe leistet. Drei Voraussetzungen genügen: die Hilfe wird vor Ort geleistet, sie ist notfallmäßiger Art und wird in gutem Glauben geleistet. Für Defibrillatoren gewährt § 895.48(4) eine gesonderte Immunität für denjenigen, der ihn einsetzt oder bereitstellt – außer bei grober Fahrlässigkeit – und erfasst Eigentümer, Anwender und Ausbilder.

Keine Handlungspflicht, aber jeder Grund zu handeln

Wisconsin macht das Helfen nicht zur Pflicht: jemandem beizustehen bleibt ein freiwilliger Schritt. Das Gesetz will vor allem beruhigen – drei schlichte Voraussetzungen, und die Immunität ist Ihnen sicher; für das Gerät kommt eine eigene Defibrillator-Immunität hinzu. Das Einzige, was der Staat nicht verzeiht, ist grobe Fahrlässigkeit, niemals die Unvollkommenheit eines aufrichtigen Helfers.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

Drei Voraussetzungen für den Schutz klingt einfach – doch man muss einen Notfall auch erkennen und richtig darauf reagieren. Genau das vermittelt eine Ausbildung: die Fähigkeit, eine Lage einzuschätzen, ohne Zeitverlust mit der Wiederbelebung zu beginnen und einen Defibrillator mit ruhiger Hand in Betrieb zu nehmen. Ein Herzstillstand in Milwaukee, ein Sturz auf einem Hof im Dane County, ein Beinaheertrinken auf einem zugefrorenen See – überall spielen sich die ersten Minuten ab, bevor die Rettungskräfte eintreffen. Sich vorzubereiten heißt, den guten Glauben in Wirksamkeit umzusetzen.

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